Wir begleiten Sie sicher durch Ihr Bauvorhaben und den Förderdschungel – von der ersten Planung bis zur Auszahlung Ihrer Förderung und darüber hinaus!
Aktueller Hinweis zur Antragstellung
Die BEG-Förderung wird derzeit kurzfristig angepasst. Aus diesem Grund befinden sich die Antragsverfahren bei KfW und BAFA aktuell in einer technischen und fachlichen Umstellungsphase.
Für neue Förderfälle können derzeit keine neuen technischen Antragsgrundlagen erstellt werden:
Ohne diese Unterlagen ist eine reguläre neue Antragstellung aktuell nicht möglich. Die Antragstellung soll nach derzeitigem Stand ab dem 21.07.2026 wieder zu den dann geltenden neuen Förderbedingungen möglich sein.
Wichtig: Bereits vorhandene BzA oder TPB können unter bestimmten Voraussetzungen noch innerhalb der Übergangsfrist verwendet werden. Bereits bewilligte Förderanträge sind nach aktuellem Stand nicht betroffen.
Wir prüfen derzeit alle laufenden und neuen Fälle tagesaktuell. Sobald die finalen Details der neuen Förderbedingungen eindeutig vorliegen, passen wir unsere Abläufe, Textbausteine und Zuschussberechnungen entsprechend an.
Sie haben bereits ein Angebot oder eine konkrete Maßnahme geplant?
Dann senden Sie uns bitte die Unterlagen per E-Mail zu. Wir prüfen, ob und wie eine Antragstellung nach der Umstellung sinnvoll vorbereitet werden kann.
Gebäudehülle:
15% Basisförderung je Wohneinheit + optional 5% iSFP Bonus = max. 20% bis zu 60000€ je Wohneinheit
Heizung:
Die neue BEG-Heizungsförderung 2024 bezuschusst den Umstieg auf erneuerbare Heizungen mit bis zu 70% (30% Basisförderung plus diverse Boni) und einem maximalen Förderbetrag von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit + 15.000€ für jede weitere Wohneinheit.
Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigen wir Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro.
Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten:
Fachplanung:
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.
BAFA-Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Lüftung): Ihr Eigenanteil: 500€ pro Einzelmaßnahme (Restbetrag wird gefördert)
KfW (Heizung): Ihr Eigenanteil: 105-350€ pro Einzelmaßnahme (Restbetrag wird gefördert, abhängig vom Fördersatz der Maßnahme)
„Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an! Kontaktieren Sie uns jederzeit über das Kontaktformular oder per E-Mail.“
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