Baubegleitung/Fachplanung und Beantragung von Fördermitteln bei KFW & Bafa
Wir begleiten Sie sicher durch Ihr Bauvorhaben und den Förderdschungel – von der ersten Planung bis zur Auszahlung Ihrer Förderung und darüber hinaus!
Wichtig: Antragstellung muss immer vor Maßnahmenbeginn und Zahlung erfolgen!
Vor Umsetzung
- Prüfung der finalen Angebote auf Förderfähigkeit
- Hinweise zu der aktuellen richtlinienkonformen Vorgehensweise bspw. bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt.
- Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen bei der BAFA einreichen / Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und bei der KfW einreichen
- BAFA-Antragstellung und Einreichung der Vollmacht
- Beratung und Unterstützung von weiteren Planungsbeteiligten (Planungsleistungen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden mit 50% gefördert - auch unsere Leistung)
- Bei Bedarf: Individuelles KfW und BAFA konformes Lüftungskonzept, Vorschläge zur Wärmebrückenminimierung, Vorschläge zum Luftdichtheitskonzept
Während und nach Umsetzung
- Prüfung und Archivierung Ihrer Fotodokumentation
- Rechnungsprüfung
- Bereitstellung und Prüfung von Fachunternehmererklärungen
- Prüfung der Materialien auf Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen der BAFA und KfW sowie den Planungswerten
- Feststellung der förderfähigen Maßnahmen nach Abschluss des Vorhabens
- Technischen Projektnachweis (TPN) bzw. Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen und bei den Förderinstituten einreichen
Förderung
Gebäudehülle:
15% Basisförderung je Wohneinheit + optional 5% iSFP Bonus = max. 20% bis zu 60000€ je Wohneinheit
Heizung:
Die neue BEG-Heizungsförderung 2024 bezuschusst den Umstieg auf erneuerbare Heizungen mit bis zu 70% (30% Basisförderung plus diverse Boni) und einem maximalen Förderbetrag von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit + 15.000€ für jede weitere Wohneinheit.
Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigen wir Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro.
Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten:
- 30 000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Fachplanung:
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.
Preise
Bafa-Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Lüftung): Ihr Eigenanteil: 500€ pro Einzelmaßnahme (Restbetrag wird gefördert)
KfW (Heizung): Ihr Eigenanteil: 105-350€ pro Einzelmaßnahme (Restbetrag wird gefördert, abhängig vom Fördersatz der Maßnahme)
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