Baubegleitung/Fachplanung und Beantragung von Fördermitteln bei KFW & Bafa

Wir begleiten Sie sicher durch Ihr Bauvorhaben und den Förderdschungel – von der ersten Planung bis zur Auszahlung Ihrer Förderung und darüber hinaus!


Wichtig: Antragstellung muss immer vor Maßnahmenbeginn und Zahlung erfolgen!


Vor Umsetzung


  • Prüfung der finalen Angebote auf Förderfähigkeit
  • Hinweise zu der aktuellen richtlinienkonformen Vorgehensweise bspw. bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt.
  • Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen bei der BAFA einreichen / Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und bei der KfW einreichen
  • BAFA-Antragstellung und Einreichung der Vollmacht 
  • Beratung und Unterstützung von weiteren Planungsbeteiligten (Planungsleistungen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden mit 50% gefördert - auch unsere Leistung) 
  • Bei Bedarf: Individuelles KfW und BAFA konformes Lüftungskonzept, Vorschläge zur Wärmebrückenminimierung, Vorschläge zum Luftdichtheitskonzept


Während und nach Umsetzung


  • Prüfung und Archivierung Ihrer Fotodokumentation
  • Rechnungsprüfung
  • Bereitstellung und Prüfung von Fachunternehmererklärungen
  • Prüfung der Materialien auf Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen der BAFA und KfW sowie den Planungswerten
  • Feststellung der förderfähigen Maßnahmen nach Abschluss des Vorhabens
  • Technischen Projektnachweis (TPN) bzw. Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen und bei den Förderinstituten einreichen


    Förderung


    Gebäudehülle: 

    15% Basisförderung je Wohneinheit + optional 5% iSFP Bonus = max. 20% bis zu 60000€ je Wohneinheit


    Heizung: 

    Die neue BEG-Heizungsförderung 2024 bezuschusst den Umstieg auf erneuerbare Heizungen mit bis zu 70% (30% Basisförderung plus diverse Boni) und einem maximalen Förderbetrag von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit + 15.000€ für jede weitere Wohneinheit.


    Bei einem Einfamilien­haus berücksichtigen wir Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro.
    Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förder­fähigen Kosten nach der Anzahl der Wohn­einheiten:


    • 30 000 Euro für die erste Wohneinheit
    • jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
    • jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit


    Fachplanung: 

    Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.
    Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.


    Preise 


    Bafa-Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Lüftung): Ihr Eigenanteil: 500€ pro Einzelmaßnahme (Restbetrag wird gefördert)


    KfW (Heizung): Ihr Eigenanteil: 105-350€ pro Einzelmaßnahme (Restbetrag wird gefördert, abhängig vom Fördersatz der Maßnahme)



     

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    Ingenieur- und Energieberatungsbüro Mathew | Fördermittel bei KfW und Bafa | Velbert, Wuppertal